Krankenkassen für Lebensmittelampel

In einem am 27.08.2009 veröffentlichten Brief fordern die gesetzlichen Krankenkassen "die Nährwertkennzeichnung verarbeiteter Lebensmittel der Lebenswirklichkeit und den Informationsbedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher anzupassen".

"Nur die Ampel bietet Verbrauchern einen schnellen Überblick, wie viel Fett, Zucker und Salz in einem Lebensmittel steckt. Die EU-Kommission will derzeit nur eine Nährwertinformation in Tabellenform zulassen“, erklärt Jürgen Graalmann, Vorstand des AOK-Bundesverbandes dazu. "Das reicht aber nicht aus, damit sich alle Bürger – ungeachtet ihrer Herkunft und sozialen Stellung – über die Zusammensetzung eines Lebensmittels informieren können. Ohne die Ampelkennzeichnung würde unser Engagement für einen gesunden Lebensstil und unser Einsatz für Prävention konterkariert."

Zur Wirksamkeit von Lebensmittelkennzeichnungen wird in diesem Brief folgendes geschrieben: "In verschiedenen Studien konnte die Wirksamkeit der diskutierten Kennzeichnungssysteme, Texteinheiten, Ampelfarben sowie Gramm- und Prozentangaben nach dem GDA-System1 für die Information der Verbraucher analysiert werden. Die neueste Studie der Food Standards Agency (FSA) aus Großbritannien vergleicht die verschiedenen Lebensmittelkennzeichnungen. Zusammenfassend verdeutlicht die FSA-Studie, dass eine Kombination von Zahlenangaben mit Ampelfarben die bestmögliche Verständlichkeit und Nutzung beim Verbraucher hervorruft. Insbesondere unter Berücksichtigung der sozialen Unterschiede ist eine entsprechende Kombination alsgesetzlich verpflichtende Regelung anzustreben – im Idealfall auf EU-Ebene, mindestens jedoch einzelstaatlich in Deutschland."

Zur Zeit liegt ein Kommissionsvorschlag über die "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel" dem EU-Parlament vor. Das Parlament wird sich im Dezember 2009 mit diesem Vorschlag befassen.

Die Neuregelung soll den Verbraucher vor Irreführung und die Gesundheit des Verbrauchers schützen. Die Lebensmittelkennzeichung soll eine bewusste und sichere Verwendung von Lebensmitteln ermöglichen.

Ein von Foodwatch in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt, dass in dieser Verordnung die Kennzeichnung der Lebensmittel mit Ampfelfarben verboten werden. Sogar freiwillige Kennzeichnungen sind dann nicht mehr erlaubt. Eigenregelungen von EU-Ländern darf es nicht mehr geben.



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